Volltextsuche Zu unseren Mitgliedern gelangen Sie über die Mitgliedersuche.
 

Häufig gestellte Fragen zu den DVNLP-Ausbildungscurricula

Practitioner / Master / Allgemein

Frage

Antwort

Wie ist die Erfüllung der Vorschriften (Supervision, 80 %-Anwesenheit u. ä.) nachzuweisen?

Der Lehrtrainer garantiert die Erfüllung der Richtlinien.

Können Trainings auch mit DVNLP-Siegeln zertifiziert werden, wenn zum Zeitpunkt der Ausbildung noch nicht alle Bedingungen zur Ernennung zum NLP-Lehrtrainer, DVNLP, erfüllt sind/waren?

Nein, zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung muss eine gültige Ernennung vorliegen. 

Wie ist mit anders lautenden Zertifikaten umzugehen, z. B. NLP-Business-Practitioner?

Das anderslautende Zertifikat darf grundsätzlich kein Siegel enthalten. Erfüllt die anderslautende Ausbildung die Mindestanforderungen, kann der Lehrtrainer durch Erfüllen der Curricula-Bestimmungen "Inhalte des NLP-Practitioner-Zertifikats" auf dem Zertifikat manifestieren, so dass die Richtlinien erfüllt sind.

Überprüft der DVNLP aktiv die Einhaltung der Richtlinien?

Der Lehrtrainer garantiert mit seiner Unterschrift auf dem Zertifikat, dass die Ausbildung den Richtlinien entspricht. Er hat dies auf dem Formbaltt "Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde" mit seiner Unterschrift bestätigt. Der DVNLP wird erst aktiv, wenn eine schriftliche Klage auf Nichteinhaltung vorliegt.

Können beim DVNLP Muster für schriftliche Tests bezogen werden?

Ja, auf Anfrage können für Practitioner und Master bei der Geschäftsstelle Muster bezogen werden. Wir empfehlen den Lehrtrainern eigene Tests zu entwickeln. Für das Trainertraining liegen keine Muster vor. Dieser Test soll vom Lehrtrainer selbst entwickelt werden (evtl. andere Lehrtrainer für Muster anfragen).

Was darf der zertifizierte Practitioner, Master, Trainer anbieten?

Alles, solange keine Verbindung mit dem DVNLP suggeriert wird. Wenn das Angebot vom DVNLP anerkannt werden soll, muss es den Curricula und Richtlinien des DVNLP entsprechen. Durch die Zertifikate wird eine öffentlich/rechtliche Anerkennung noch eine spezielle berufliche Position zugesagt. Die NLP-Ausbildung ist eine Zusatzqualifikation zu den bestehenden beruflichen Ausbildungen. Nur ernannte NLP-Lehrtrainer/innen, DVNLP, dürfen NLP-Ausbildungen nach DVNLP anbieten und durchführen. Nur diese erhalten auf Bestellung Siegel. Ausbildungszertifikate ohne Siegel sind ungültig!

Weshalb bezahlen Nichtmitglieder einen höheren Preis für die Dienstleistungen als Mitglieder? 

Dienstleistungen für Nichtmitglieder sollten möglichst wenig durch Mitgliederbeiträge finanziert werden, sondern in vernünftigem Rahmen kostendeckend verrechnet werden.

Weshalb bezahlen Mitglieder überhaupt einen Beitrag für Leistungen des Verbands? 

Individueller Leistungsbezug soll auch durch einen zusätzlichen individuellen Beitrag abgegolten werden. Die Mitgliedsbeiträge stehen dadurch vermehrt für Leistungen zur Verfügung, die allen Mitgliedern zugute kommen.

Jemand hat schon diverse kürzere NLP-Seminare (keine Practitioner-Seminare) besucht. Totaldauer entspricht 18 Tagen und 130 Std. Können diese Seminare als Practitioner anerkannt werden?

Siehe Anerkennung von Fremdausbildungen,
Stand 01.01.2009

Zertifikate, die vor dem 1.1.2000 ausgestellt wurden, enthalten ja nicht die nun geforderten Angaben (Dauer, Zeitraum). Müssen diese noch nachgefordert werden?

Nein, diese Zertifikate werden akzeptiert, sofern sie ein DVNLP-Siegel tragen.

Zertifikate werden ohne Siegel abgegeben mit der Begründung „Siegel direkt bei der Geschäftsstelle beziehen“. 

Das gibt es nicht! Siegel können nur über den Lehrtrainer bezogen werden.

Ich bin Lehrtrainer und habe ein Zertifikat verschrieben. Was geschieht mit dem nun verbrauchten Siegel.

Es kann bei der Geschäftsstelle eingetauscht werden.

Jemand hat ein "bedingtes" Zertifikat, darf er/sie die nächste Ausbildungsstufe beginnen?

Ein "bedingtes" Zertifikat gibt es entsprechend den DVNLP-Curricula nicht. Alle Bedingungen müssen erfüllt sein, und zwar vor dem Beginn der nächsten Trainingsstufe. Es muss also vor dem Beginn der nächsten Ausbildungsstufe ein reguläres Zertifikat vorliegen.

Werden Practitioner- und Master-Zertifikate von ausländischen Trainern/Instituten (Bandler, Dilts etc.) automatisch anerkannt?

Siehe Anerkennung von Fremdausbildungen,
Stand 01.01.2009

Jemand meldet sich für eine Master-/ Trainerausbildung an, welche Zertifikate müssen vorgelegt werden? 

Es muss jeweils das Zertifikat der vorhergehenden Stufen als Fotokopie vorgelegt werden. Darauf muss das Siegel des DVNLP angebracht sein. Diese Fotokopie ist vom Lehrtrainer zusammen mit dem schriftlichen Testing für drei Jahre aufzubewahren.

Ein Teilnehmer hat bereits einen Teil der Ausbildung an einem anderen Ort gemacht und möchte bei mir die Ausbildung abschließen.

Der bisherige Trainer muss DVNLP-Lehrtrainer sein, die Inhalte und die Dauer des bisherigen Trainings müssen dokumentiert und aufbewahrt werden. Sie als Lehrtrainer entscheiden, prüfen und können nachzertifizieren, falls alle Inhalte der entsprechende Curricula erfüllt sind.

Darf das Zertifikat auch andere Titel als die vom DVNLP vorgeschriebenen enthalten?

Nein! Siehe oben (anderslautende Zertifikate)

Sind die Protokolle der AFK-Sitzungen auch für Ausßenstehende einsehbar?

Ja, auf Anfrage, wobei vertrauliche Inhalte nicht mitgesandt werden.

 

 

Trainer

Frage

Antwort

Jemand verlangt Siegel für eine Trainerausbildung. Werden diese einfach so zugesandt? 

Die Geschäftsstelle prüft vor dem Zusenden der Siegel, ob die Unterlagen zur Trainerausbildung eingesandt sind. Wenn die Unterlagen nicht vorliegen, werden diese angemahnt (da Nichteinhaltung der Richtlinien) und die Siegel noch nicht versandt.

Prüft die DVNLP aktiv die Qualifikation der unterzeichnenden Lehrtrainer?

Ja, durch Einsicht in die bei der Anmeldung des Trainertrainings mitzusendenden Bestätigungen.

Beginn der Trainerausbildung zwei Jahre nach Beginn der Practitionerausbildung: Wie genau ist das auszulegen?

Voraussetzung für die Anerkennung der Trainerausbildung ist, dass zwischen
dem Beginn der Practitionerausbildung und dem Beginn der Trainerausbildung
mindestens zwei Jahre liegen oder zwischen Beginn der Practitionerausbildung
und dem Ende der Trainerausbildung mindestens zweieinhalb Jahre (30 Monate) liegen.

 

 

Lehrtrainer / Ernennungsurkunde

 Frage

Antwort 

Wie erhalte ich die Genehmigung des DVNLP für meine geplante Trainerausbildung?

Wenn eine Ernennungsurkunde als NLP-Lehrtrainer, DVNLP, erteilt wurde, ist keine weitere Genehmigung durch den DVNLP erforderlich (siehe Trainer-Curriculum). Die Geschäftsstelle sendet eine Bestätigung, wann die erforderlichen Unterlagen eingetroffen sind. Diese Bestätigung ist vom Lehrtrainer aufzubewahren.

Müssen ehemalige GANLP-LT ebenfalls die Anforderungen an Lehrtrainer zur Durchführung eines Trainertrainings erfüllen?

Ja. Für den Zeitraum, der noch nicht durch die Administration DVNLP dokumentiert wird, soll eine glaubhafte Versicherung für die Erfüllung der Vorschriften erbracht werden.

Gibt es eine Liste der aufzubewahrenden Unterlagen?

Nein. Es sind jeweils die zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ausbildung notwendigen Unterlagen aufzubewahren (schriftliches Testing, Zertifikatskopien, evtl. vorherige Ausbildungsinhalte, DVNLP-Anerkennungen etc.).

Kann ich meine Seminardesigns oder meine Übungsformate dem DVNLP zur Beurteilung einsenden?

Nein, die DVNLP AFK beurteilt keine Seminardesigns. Diese sind vom Lehrtrainer mit den vorliegenden Curricula abzustimmen.

Werden Zertifikate mit Siegel ÖVNLP bzw. ÖDVNLP vom DVNLP anerkannt und ohne weitere Prüfung übernommen?

Siehe Anerkennung von Fremdausbildungen, Stand 01.01.2009

Werden Zertifikate von deutschen Ausbildungsinstituten und Trainern ohne GANLP bzw. DVNLP-Siegel anerkannt?

Siehe Anerkennung von Fremdausbildungen, Stand 01.01.2009

Was muss in "detaillierter Nachweis der Assistenz" enthalten sein?

Es muss deutlich werden, dass je ein gesamtes Training begleitet wurde und das Trainings mehrfach für einen begrenzten Zeitraum selbstständig und erfolgreich übernommen wurde.

Wer muss den Nachweis der Assistenz unterschreiben? 

 Der verantwortliche Lehrtrainer.

Gibt es eine NLP-Lehrtrainer-Ausbildung?

Nein. Ein NLP-Trainer kann durch Einreichen aller erforderlichen Unterlagen eine Ernennung zum NLP-Lehrtrainer, DVNLP, beantragen.

500 Stunden Unterrichtserfahrung: Wie sind diese nachzuweisen?

Glaubhaft. Empfohlen wird eine Mischung aus Fremdbestätigungen (Arbeitgeber u. ä.) und Selbstbestätigungen (eigene Kurse, selbstständige Erwerbstätigkeit evtl. durch Kursausschreibungen u. ä.).

150 Std. Fortbildung: Weitere Methoden und Verfahren, die mit NLP-Axiomen vereinbar sind. Was ist hier gemeint?

Wenn die weiteren Bestimmungen dieses Passus erfüllt sind, hat der Bewerber evtl. noch den Nachweis zu erbringen, dass die betreffende Ausbildung mit NLP-Axiomen zu vereinbaren ist.

50 Std. Literaturstudium Wie kann das geprüft werden?

Das ist eine Bringschuld. Der Bewerber soll selbst einen sinnvollen Nachweis erbringen (erwachsenes Lernen).

150 Stunden Fortbildung: Was wird anerkannt?

Siehe "Grundlagen zur Ernennung zum NLP-Lehrtrainer". Der Bewerber hat Inhalte und Dauer der Fortbildung zu belegen. Diese Belege sollen aufzeigen, dass es sich inhaltlich um die verlangte Art der Fortbildung handelt.

Warum gibt es bis zum Trainer die Vorschrift für Supervision und für den Lehrtrainer wird dann Coaching/Therapie verlangt?

Für den Lehrtrainer ist eine Aufarbeitung persönlicher Inhalte (Coaching/Therapie) unerlässlich. 

Werden die 15 Stunden Supervision der Master- und der Trainerausbildung an die für die Ernennung zum NLP-Lehrtrainer verlangten 30 Std. Coaching/Therapie angerechnet.

Die 30 Std. Coaching/Therapie sind zusätzlich nachzuweisen. Diese Einzelsitzungen können irgendwann im Laufe des persönlichen Curriculums gemacht worden sein. Supervision ist die Aufarbeitung von Erfahrungen, die sich durch die Anwendung der gelernten Inhalte ergeben. Supervision kann in Einzelsitzungen und/oder Gruppen erfolgen. Coaching/Therapie ist die Aufarbeitung persönlicher Erfahrungen und Kontexte in einer Einzelsitzung.

Was ist mit "regelmäßig an den Mitgliederversammlung des Verbandes teilzunehmen" gemeint (Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde)?

Regelmäßig heißt hier immer wieder mal. Die Teilnahme wird erwartet, aber wir wollen das nicht aktiv kontrollieren und haben deshalb darauf verzichtet, hier eine genaue Zahl zu nennen.

 
Unsere Mitglieder:

Anete Carvalho-Garten, München

Marlene Handels-Schmidt, Mechernich

Ralf Dannemeyer, Weimar