Anerkennung von Fremdausbildungen

Anerkennung von Fremdausbildungen

Allgemeines

  • Sowohl bei Anträgen auf Mitgliedschaft im DVNLP, als auch bei Anmeldung zu einer von einer*m Lehrtrainer*in, DVNLP durchgeführten und vom DVNLP zertifizierten weiterführenden NLP Ausbildung (NLP-Master, Trainer*in, Coach, Mediator*in,  u.a.) ist nachzuweisen, dass die vorausgegangene/n Ausbildungsstufe/n vom DVNLP oder den europäischen Partnerverbänden zertifiziert worden ist/sind.
  • Sowohl für die Mitgliedschaft als auch für die Teilnahme an weiterführenden NLP Ausbildungen können bereits absolvierte Fremdausbildungen auf den Stufen NLP-Practitioner und NLP-Master nur dann anerkannt werden, wenn die Fremdausbildung/en von einer*m Lehrtrainer,*in DVNLP, nachzertifiziert werden.
  • Bereits absolvierte Fremdausbildungen auf der Stufe Trainer*in, DVNLP, Coach, DVNLP, Mediator*in, DVNLP können nicht nachzertifiziert und damit auch nicht anerkannt werden.

Nachzertifizierung von Fremdausbildungen:

  • Ein*e Interessent*in muss sich für die Nachzertifizierung eine*n Lehrtrainer*in, DVNLP seiner Wahl suchen.
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung stellt die*der Lehrtrainer*in, DVNLP sicher, dass die nach zu zertifizierende(n) Ausbildung(en) dem Standard der Curricula des DVNLP entsprechen.
  • Zu diesen Standards gehören unter anderem: Dauer der Ausbildung in Tagen und Stunden, Mindestinhalte, praktisches und schriftliches Testing sowie Qualifikation der Ausbilder*in.
  • Die*der Interessent*in hat die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
  • Die*der Lehrtrainer*in, DVNLP kann nach eigenem Ermessen die Wiederholung einzelner Ausbildungsbausteine und/oder des Testings verlangen, oder die Nachzertifizierung der Fremdausbildung ablehnen.
  • Erbringt die*der Interessent*in die erforderten Leistungen, dokumentiert die*der Lehrtrainer*in, DVNLP, dies durch die Nachzertifizierung der Ausbildung mit einem DVNLP Siegel.
  • Die*der Lehrtrainer*in, DVNLP, bürgt mit der Siegelung dafür, dass die*der Interessent*in über das der jeweiligen Ausbildungsstufe entsprechende Wissen und Können verfügt.
  • Für die Nachzertifizierung fallen Kosten in Höhe der jeweiligen Siegelgebühren des DVNLP an.
  • Darüber hinaus entstehen weitere Kosten für den zeitlichen Aufwand der*des Lehrtrainers*in, DVNLP, und die eventuell bei ihm absolvierten Ausbildungsbausteine. Die Höhe der Kosten liegt im Ermessen des*der Lehrtrainers*in.