Sonderbeiträge Beitragsordnung

Beitrag Für RentnerInnnen, Studierende und Auszubildende, Arbeitslose sind Sonderbeiträge möglich (seit Oktober 2015).

Für alle Sonderbeiträge gilt:

  • nur auf Antrag an die Geschäftsstelle
  • Beitrag: 50,- €/Jahr
  • nicht für Lehrtrainer und Lehrcoaches möglich
Status Voraussetzung

Beitrag 

Bemerkungen 

SeniorInnen/ RentnerInnen 

  • 65/67 Jahre (amtliches Rentenalter)
  • LT/LC-Status ruhend/aufgegeben
  • auf Antrag an GSt 

50 EUR 

LT/LC: Möglichkeit, den Status LT/LC als mit Jahreszahlen anzugeben, aber keine Ausbildungen mehr möglich; nicht für aktive Lehrtrainer möglich 

Arbeitslos 

  • Bescheinigung über Erhalt ALG I oder ALG II
  • auf Antrag an GSt
  • Nicht für LT oder LC möglich
  • oder LT/LC-Status aufgeben bzw. ruhen lassen 

50 EUR 

 

Studierende/
Auszubildene 

  • auf Antrag an GSt
  • Immatrikulations-bescheinigung - Ausbildungsvertrag
  • max. Alter (27)
  • nicht für LT/LC 

50 EUR 

Ab Lehrtrainer/
Lehrcoach ist kein Studententarif mehr möglich