Die Mitglieder folgtem damit einen Vorschlag vom Kuratorium und Vorstand, die Mitgliedschaft auch RentnerInnen, Auszubildenden und Studierenden und Erwerbslosen finanziell zu vereinfachen.
Mitglieder, die studieren oder sich in Ausbildung finden, können ab nun bis zum Alter von 27 Jahren die ermässigten Beiträge beantragen, dafür ist ledigliche eine Bescheinigung des Studiums bzw. der Ausbildung nötig.
Mitglieder in Rente können ebenfalls am dem amtlichen Rentenalter die ermässigte Mitgliedschaft beantragen. Dafür ist ein Nachweis durch Rentenausweis oder Ähnlichem nötig.
Mitglieder, die zur Zeit erwerbslos sind, können in dieser Zeit ebenfalls einen ermässigten Mitgliedsbeitrag beantragen, dafür ist eine Bescheinigung nötig.
Die ermässigten Beiträge sind nicht möglich für Lehrtrainer oder Lehrcoaches.
Ausführliche Infos dazu hier.