Kriterien für die Ernennung zum Lehrmediator*in, DVNLP

Für die Ernennung zum Lehrmediator*in, DVNLP müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Lehrtrainer*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren
  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums
  • Anerkannte/r Mediator*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren mit entsprechender Mediations-Erfahrung, nachzuweisen durch mind. 3 Mediationsfälle (nach der Dokumentationsvorlage des DVNLP)
  • 500 Std. Trainingserfahrung seit der Ernennung zum Lehrtrainer, DVNLP, (in geeigneter Form nachzuweisen)
  • Mind. 3 NLP-Practitioner-Ausbildungen durchgeführt.
  • Mindestens eine qualifizierte Assistenz bei einer Ausbildung zum Mediator*in, DVNLP

(Eine Liste anerkannter Lehrmediator*innen gibt es hier.)

Hier geht es zum Ablauf der Antragstellung