Anerkennung von Fremdausbildungen
Allgemeines
- Sowohl bei Anträgen auf Mitgliedschaft im DVNLP, als auch bei Anmeldung zu einer von einer*m Lehrtrainer*in, DVNLP durchgeführten und vom DVNLP zertifizierten weiterführenden NLP Ausbildung (NLP-Master, Trainer*in, Coach, Mediator*in, u.a.) ist nachzuweisen, dass die vorausgegangene/n Ausbildungsstufe/n vom DVNLP oder den europäischen Partnerverbänden zertifiziert worden ist/sind.
- Personen, die Mitglied im DVNLP werden möchten, allerdings keine vom DVNLP oder den europäischen Partnerverbänden zertifizierte NLP Ausbildung nachweisen können, werden als Mitglied auf der Stufe „Interessent“ in den Verband aufgenommen.
- Sowohl für die Mitgliedschaft als auch für die Teilnahme an weiterführenden NLP Ausbildungen können bereits absolvierte Fremdausbildungen auf den Stufen NLP-Practitioner und NLP-Master nur dann anerkannt werden, wenn die Fremdausbildung/en von einer*m Lehrtrainer,*in DVNLP, nachzertifiziert werden.
- Bereits absolvierte Fremdausbildungen auf der Stufe Trainer*in, DVNLP, Coach, DVNLP, Mediator*in, DVNLP können nicht nachzertifiziert und damit auch nicht anerkannt werden.
Nachzertifizierung von Fremdausbildungen:
- Ein*e Interessent*in muss sich für die Nachzertifizierung eine*n Lehrtrainer*in, DVNLP seiner Wahl suchen. (hier zur Suche)
- Im Rahmen der Qualitätssicherung stellt die/der Lehrtrainer*n, DVNLP sicher, dass die nach zu zertifizierende(n) Ausbildung(en) dem Standard der Curricula des DVNLP entsprechen.
- Zu diesen Standards gehören unter anderem: Dauer der Ausbildung in Tagen und Stunden, Mindestinhalte, praktisches und schriftliches Testing sowie Qualifikation der Ausbilder*in.
- Die/der Interessent*in hat die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
- Die/der Lehrtrainer*in, DVNLP kann nach eigenem Ermessen die Wiederholung einzelner Ausbildungsbausteine und/oder des Testings verlangen, oder die Nachzertifizierung der Fremdausbildung ablehnen.
- Erbringt die/der Interessent*in die erforderten Leistungen, dokumentiert die/der Lehrtrainer*in, DVNLP, dies durch die Nachzertifizierung der Ausbildung mit einem DVNLP Siegel.
- Die/der Lehrtrainer*in, DVNLP, bürgt mit der Siegelung dafür, dass die/der Interessent*in über das der jeweiligen Ausbildungsstufe entsprechende Wissen und Können verfügt.
- Für die Nachzertifizierung fallen Kosten in Höhe der jeweiligen Siegelgebühren des DVNLP an.
- Darüber hinaus entstehen weitere Kosten für den zeitlichen Aufwand der Lehrtrainer*in, DVNLP, und die eventuell bei ihm absolvierten Ausbildungsbausteine. Die Höhe der Kosten liegt im Ermessen des/der Lehrtrainer*in.