Sonderbeiträge

Sonderbeiträge

Für Rentner*innnen, Studierende und Auszubildende, Arbeitslose sind Sonderbeiträge möglich (seit Oktober 2015).

Für alle Sonderbeiträge gilt:

  • nur auf Antrag an die Geschäftsstelle
  • Beitrag: 50,- €/Jahr
  • nicht für aktive NLP-Ausbilder*innen (Lehrtrainer*innen (LT), Lehrcoaches (LC) oder Lehrmediator*innen (LMt) möglich

Sonderbeiträge Beitragsordnung

Status Voraussetzung Beitragshöhe Bemerkungen
Senior*innen/ Rentner*innen 65/67 Jahre (amtliches Rentenalter) LT/LC/LMt-Status ruhend/aufgegeben auf Antrag an GSt 50 EUR LT/LC/LMt: Möglichkeit, den Status LT/LC als mit Jahreszahlen anzugeben, aber keine Ausbildungen mehr möglich; nicht für aktive NLP-Ausbilder*innen möglich
Arbeitslos/Erwerbslos Bescheinigung über Erhalt ALG I oder ALG II auf Antrag an GSt Nicht für LT/LC/LMt möglich oder Ausbilder*in-Status aufgeben bzw. ruhen lassen 50 EUR
Studierende/ Auszubildene auf Antrag an GSt Immatrikulations-bescheinigung - Ausbildungsvertrag max. Alter (27) nicht für LT/LC 50 EUR Ab LT/LC/LMt ist kein Studierendentarif mehr möglich