Anerkennung zur*m Lehrtrainer*in

Antrag auf Ernennung zur*m Lehrtrainer*in

Ein Antrag auf Ernennung zur*m Lehrtrainer*in ist als ein zusammenhängendes PDF-Dokument bei der Geschäftsstelle einzureichen. Voraussetzung sind die Zahlung der Prüfgebühr sowie die unterschriebenen erforderlichen Dokumente: Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde und die 12 Punkte Qualitätsoffensive. Beide Dokumente sind dem Antrag unterschrieben beizufügen. Im Folgenden findest du alle Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise für die Antragstellung:

Kriterien für die Ernennung zur*m Lehrtrainer*in, DVNLP

Ein*e Lehrtrainer*in, DVNLP verfügt insbesondere über die nachstehend im Einzelnen aufgeführten Qualifikationsnachweise:

  • NLP-Practitioner-, NLP-Master und Trainer*in, DVNLP sowie mindestens drei Jahre NLP-Erfahrung seit Beginn der NLP-Practitioner-Ausbildung und 20 Stunden Einzel-Coaching/Therapie bei einer*m NLP-Anwender*in, mindestens Lehrtrainer*in, DVNLP, oder Master Coach, DVNLP, oder NLP-Berater*in, DVNLPt.
  • Assistenz eines NLP-Practitioner-Trainings, eines NLP-Master-Trainings und eines Trainer*in-Trainings, DVNLP. Alternativ zur Assistenz eines Trainer*in-Trainings, DVNLP werden auch folgende Qualifikationsnachweise anerkannt:
    --> Assistenz eines zusätzlichen NLP Practitioner- oder NLP Master-Trainings mit besonderen Aufgaben. Solche besonderen Aufgaben können beispielsweise die hier beschriebenen sein.
    --> Assistenz eines NLP Basic-Trainings, DVNLP und Halten dreier fachlicher Vorträge innerhalb der DVNLP-Community (z. B. in Fachgruppen, in Regionalgruppen, online oder auf dem Kongress). Die Organisation der Vorträge erfolgt durch den*die LT-Anwärter*in.
    Die Assistenzen müssen bei mindestens 2 unterschiedlichen Lehrtrainer*innen absolviert worden sein. Eine Assistenz bedeutet, dass das gesamte NLP-Training als Assistenzperson bei einem*r Lehrtrainer*in, DVNLP begleitet wurde. Der detaillierte Nachweis der Assistenz bestätigt die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Assistenz. Die Erbringung von besonderen, fortgeschrittenen Aufgaben durch den*die LT-Anwärter*in ist durch den Zusatz „Assistenz mit besonderen Aufgaben“ zu bescheinigen. Die inhaltliche Gestaltung der Assistenzen liegt im Ermessen des*r Lehrtrainers*in.
  • Nachweis für den Besuch des vom DVNLP angebotenen "Einführungs-Workshops".  Voraussetzungen für die Teilnahme am Workshop sind: Mitgliedschaft im DVNLP und Abschluss Trainer*in, DVNLP. Die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigung beträgt max. 18 Monate bei Online-Workshops beträgt die Gültigkeit 12 Monate.
  • 500 Stunden Unterrichtserfahrung (mind. 6 Teilnehmer), z.B. in der Erwachsenenbildung, innerbetrieblichen Weiterbildung, in Schulen oder vergleichbare unterrichtende Tätigkeiten. Mindestens 40% der nachgewiesenen Unterrichtsstunden müssen jünger als 10 Jahre sein. Nachzuweisen durch ein strukturiertes Lehrportfolio (Umfang, Inhalte, Zielgruppen, eigene Rolle). Es muss klar erkennbar sein, dass fundierte Lehrerfahrung mit Gruppen vorliegt und Inhalte strukturiert sowie adressatengerecht vermittelt werden können. Reine Tätigkeitsnachweise (z.B. Arbeitsverträge) sind nicht ausreichend, können aber ergänzend eingereicht werden.
  • Kenntnisse psychologischer Fachliteratur in NLP-relevanten Bereichen, die beispielsweise durch ein Psychologie- oder Sozialpädagogikstudium, eine Heilpraktiker*in-Ausbildung bzw. Psychotherapieausbildung, die Teilnahme an psychotherapeutischen Fachkongressen oder durch interkollegiales Literaturstudium erworben worden sein können. Mindestens 50 Stunden sind dabei nachzuweisen.
    Die Kenntnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und müssen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit relevanter Fachliteratur im NLP-Kontext erkennbar machen – etwa durch eine Literaturliste, eine Beschreibung des fachlichen Zugangs oder entsprechende Aus- und Weiterbildungsnachweise. Reine Projekt- oder Publikationslisten ohne Literaturbezug genügen nicht.
  • Erforderlich sind 150 Stunden Fortbildung aus genau drei unterschiedlichen Verfahren/Bereichen der humanistischen Psychologie/Psychotherapie. Anerkannt werden nur umfassende, selbsterfahrungsorientierte Verfahren (z.B. systemische, gestalt-, gesprächs- oder hypnotherapeutische Ansätze) – Einzelmethoden oder isolierte Tools sind nicht ausreichend. NLP-Ausbildungen sind nicht anrechenbar. Die Aufteilung der 150 Stunden auf die drei Bereiche ist frei wählbar. Akademische Abschlüsse in humanistischen oder psychologischen Fächern können bei detailliertem Nachweis anerkannt werden. Die Zuordnung der eigenen Qualifikationen ist nachvollziehbar darzustellen.

Beispiele für die anerkannten Verfahren:

  • Familientherapie (Satir)
  • Aufstellungsarbeit
  • Gesprächstherapie
  • Gestalttherapie
  • Hypnotherapie
  • Meditation, Mindfulness, Achtsamkeitstrainings
  • Psychodrama, Tanztherapien
  • Coachausbildung DVNLP
  • Provokative Therapie
  • Encounter, Gruppendynamik
  • Positive Psychologie
  • Psychosynthese
  • Themenzentrierte Interaktion (TZI) 
  • Existenzanalyse/Logotherapie (Frankl)
  • Humanistische Psychoanalyse (Fromm)
  • Transaktionsanalyse (TA)
  • Verhaltenstherapie (VT)
  • Pädagogische Familientrainings (Gordon) 
  • Rational-emotive Therapie (RET)
  • Verschiedene Körpertherapien

Gemeint sind nicht das Erlernen von Einzelwerkzeuge wie Meridianklopfen, Biofeedback, Muskelentspannung nach Jacobsen, Waldbaden, Gesundheitswandern, o.ä. , sondern im Vordergrund steht die tiefere selbsterfahrungsorientierte Arbeit an/mit sich selbst in einem komplexeren Verfahren. Bei Unklarheiten bitten wir die Antragsteller*innen um eigene Darlegung der Zusammenhänge mit den o.g. Forderungen. 

Ernennungsverfahren

Die Ernennung zu*r Lehrtrainer*in, DVNLP kann erst nach folgenden Voraussetzungen erfolgen: 

1. Prüfgebühr

Prüfungsgebühr von €250 (inkl. 7% MWSt.) bezahlt wurde, Sie erhalten nach Antragseingang eine Rechnung von uns.

2. Nachweise vollständig erbracht

Qualifikationsnachweise laut den oben aufgeführten Kriterien für die Ernennung zum Lehrtrainer*in, DVNLP (bitte keine Originale!)

3. Mitgliedschaft im DVNLP e.V.

Die*der Antragsteller*in muss ordentliches Mitglied im DVNLP e.V. sein.

4. Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde

Die*der Antragsteller *in muss die Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde unterzeichnen und an die Geschäftsstelle schicken zusammen mit den Nachweisen.
Die Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde wurden auf der Mitgliederversammlung 2001 in Berlin festgelegt.

5. Datenschutz

Bitte beachten Sie: die Daten der*s Antragsteller*in werden an die Mitglieder der AFK zur Prüfung weitergeleitet unter Beachtung der Datenschutzverordnungen. Die Daten umfassen Namen, Kontakt-Email-Adresse (für Nachfragen von AFK-Mitgliedern an Antragsteller*in), Unterlagen des Antrages. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz finden Sie hier.

Antrag stellen

Bitte senden Sie uns nur vollständige Anträge auf Anerkennung als Lehrtrainer*in, DVNLP, ausschließlch in digitaler Form (als eine (1) PDF mit allen Belegen) an dvnlp@dvnlp.de.